BGH-Urteil ermöglicht Rückabwicklung
Aus fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen begründet ein BGH-Urteil nun ein "ewiges Widerrufsrecht" für bestimmte Versicherungsverträge, die zwischen 1982 und 2014 geschlossen wurden.
Resultierend aus diesem Urteil setzen wir Ihre Ansprüche genüber dem Versicherer durch und sorgen dafür, daß Sie nicht nur Ihre eingezahlten Gelder zurückerhalten, sondern auch alle entrichteten Gebühren und erwirtschafteten Zinsen. Schnell und ohne Risiko.