
BGH-Urteil
Die rechtliche Grundlage
Ihre Verbraucherrechte werden erheblich gestärkt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil erlassen, das Ihre Interessen als Verbraucher schützt. Das Urteil und seine Auswirkungen für Sie in Kürze zusammengefasst:
Bestimmte Vorsorgeverträge, wie Renten- und Lebensversicherungen, die in den Jahren 1982-2014 abgeschlossen wurden, gelten als nichtig. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, so gestellt zu werden, als hätten Sie den Vertrag nie abgeschlossen. Die Grundlage für diese Rückabwicklung basiert auf verschiedenen Urteilen und Aktenzeichen. Diese Verträge sind anfechtbar aus folgenden Gründen:
- Wenn Sie nicht angemessen über die Vertragskosten informiert wurden.
- Wenn die Garantieverzinsung nicht ausreichend erklärt wurde.
- Wenn Sie nicht über die Absicherung im Todesfall ohne Vergleichsangebot aufgeklärt wurden.
- Wenn Ihnen die Überschussbeteiligung nicht ordnungsgemäß erklärt wurde.
- Wenn Ihnen keine ausreichende Information über das Versicherungsvertragsgesetz gemäß § 163 VVG gegeben wurde.
- Wenn Ihnen keine ausreichende Information über die Paragrafen §89 und §314 VAG vorlag.
- Wenn Sie nicht über die Enteignungsklausel unterrichtet wurden.
- Wenn in Ihrem Vertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthalten ist.
Falls auch nur einer dieser Punkte in Ihrem Vertrag nicht erfüllt wurde, haben Sie Anspruch auf eine Rückabwicklung. Unsere Erfahrung zeigt, dass in der Regel mehrere dieser Punkte nicht erfüllt wurden. Wir können Ihre Unterlagen überprüfen. Es liegt in der Verantwortung der Versicherungsgesellschaft, zu beweisen, dass Sie als Kunde ordnungsgemäß über diese Punkte informiert wurden. Die mangelnde Dokumentation seitens der Versicherungsgesellschaften führt oft dazu, dass sie nicht in der Lage sind, dies zu belegen. Im Jahr 2014 wurde zur Sicherung der Versicherungsgesellschaften ein verpflichtendes Beratungsprotokoll eingeführt. Aus diesem Grund können nur Verträge bis 2014 rückabgewickelt werden.