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Pensionszusage

Alle wichtigen Informationen im Überblick

ACHTUNG

Im Vergleich zur Rückabwicklung mit uns an Ihrer Seite sind der Verkauf, die Stornierung oder Kündigung Ihrer Pensionszusage ungünstige Optionen.



Mit einer Pensionszusage geht man eine Lebensversicherung ein, mit der ein Versorgungsträger einer betrieblichen Altersversorgung die Risiken der Versorgungszusage bei einem Lebensversicherer abdeckt. Schließen Sie eine Pensionszusage ab, lagert diese die Finanzierung durch Entrichtung von Beiträgen an ein Lebensversicherungsunternehmen aus dem Betrieb aus, wobei diese zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Zusage verpflichtet bleibt.

Allerdings sind Pensionszusagen inzwischen aus folgenden Gründen nicht mehr zeitgemäß und Verbraucherzentralen empfehlen sie rückabzuwickeln, statt zu kündigen, denn bei einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie als Kunde mit hohen Verlusten rechnen. Ein Grund dafür ist die niedrige Verzinsung. In den letzten Jahren sind die Zinsen ständig nach unten gesetzt worden, wodurch auch die Verzinsung der Pensionszusage zurückgegangen ist. Dies resultiert einen niedrigen Garantiezins und eine sinkende Überschussbeteiligung.

Daraus können zusätzliche Zahlungen resultieren, die Ihrem Unternehmen oder Ihnen als Privatperson wirtschaftlich schaden. Ein weiterer Grund ist das Konzentrationsrisiko, bei dem das Risiko besteht, dass Ihr Unternehmen von den Finanzen und dem Risiko des Versicherungsunternehmens abhängig wird. Zudem sind Pensionszusagen oft mit hohen Kosten verbunden, wie z.b. Verwaltungsgebühren & Abschlussprovisionen, welche die Rendite weiter reduzieren. Erwähnenswert sind auch die Paragrafen 83 & 314 VAG, sowie 163 VVG, welche den Versicherungsgesellschaften ermöglichen, Ihre Leistungen zu kürzen oder sogar zu verweigern.

Zusätzlich schmälert die Inflation, die mittlerweile bei über 8 Prozent liegt, ihr angelegtes Geld für die Absicherung der Rente Ihrer Mitarbeiter. Diese wurde bei Vertragsabschluss in solch einem Ausmaß nicht kalkuliert.Aus diesen diversen Gründen empfiehlt es sich, Pensionskassen rückabzuwickeln. Aufgrund eines Urteils vom Bundesgerichtshofes aus Karlsruhe, können Verträge, die in den Jahren 1982 – 2014 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden. Hierbei können Sie als Kunde, den Vertrag vorzeitig beenden und erhalten erfahrungsgemäß, mit unserer Hilfe, das anderthalb bis zweifache des aktuellen Rückkaufswertes.